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Vermieter bezahlen energetische Sanierungen nicht allein:

Überdenken Sie Ihre Sanierungsstrategie:

Energetische Sanierungen sind eine der besten Möglichkeiten, um den Wert einer Immobilie zu steigern, Energiekosten zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen. Doch viele Immobilieneigentümer zögern aufgrund der anfänglichen Investitionskosten. Dabei lohnt sich jede energetische Sanierung, wenn der Wertzuwachs der Immobilie die Investitionskosten übersteigt. Eine strategische Finanzierung kann dabei helfen, die Kosten optimal zu verteilen und die Investition langfristig rentabel zu gestalten.

 

Inhaltsverzeichnis

Warum lohnt sich eine energetische Sanierungsmaßnahme?

Eine Sanierung verbessert nicht nur die Energieeffizienz, sondern steigert auch den Marktwert der Immobilie. Je niedriger die Energiekosten und je besser die energetische Bilanz, desto attraktiver wird die Immobilie für Mieter und Käufer. Die entscheidende Frage ist also: Übersteigen die langfristigen Einsparungen und der Wertzuwachs die Investitionskosten? In den meisten Fällen ist die Antwort: Ja.

Die 4 Säulen der energetischen Finanzierung

Um die Kosten einer energetischen Sanierung optimal zu stemmen, können Eigentümer auf vier wesentliche Finanzierungsquellen zurückgreifen:

Mieterhöhung nach § 559 BGB

Eine energetische Modernisierung erlaubt eine Mieterhöhung von bis zu 8 % der aufgewendeten Kosten pro Jahr.

So beteiligen sich Mieter indirekt an der energetischen Objekt-Verbesserung und profitieren im Gegenzug durch geringere Energiekosten und eine Objekt-Aufwertung.

Förderungen durch BAFA, KfW und regionale Programme

Es gibt zahlreiche Förderprogramme für energetische Sanierungen. Die wichtigsten sind: BAFA-Förderungen: Zuschüsse für einzelne Maßnahmen wie Wärmedämmung oder neue Heizsysteme. KfW-Kredite und Zuschüsse: Günstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen oder Einzelmaßnahmen. Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderungen an, die zusätzliche finanzielle Unterstützung leisten können.

Steuervorteile durch negative Einkünfte

Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Dieser Umstand ist insbesondere interessant, wenn Sie einen Großteil Ihrer Einnahmen im Spitzensteuersatz versteuern.

Aber Achtung: Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie die Sanierungskosten im Sanierungsjahr geltend machen können. Insbesondere in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung drohen Fallstricke durch Überschreitung der “15%-Grenze”. (Stichwort: “Anschaffungsnahe Nebenkosten”, “Abschreibung über die gesamte Restnutzungsdauer”)

günstige Finanzierungen

Falls keine vollständige Förderung möglich ist, kann die Sanierung durch Eigenkapital oder einen Kredit finanziert werden. Die günstigen Zinsen für Sanierungskredite machen eine Finanzierung attraktiv, insbesondere wenn die eingesparten Energiekosten oder die neuen Mieteinnahmen die Darlehensraten übersteigen.

Fazit

Eine energetische Sanierung lohnt sich in mehrfacher Hinsicht: Sie steigert den Wert der Immobilie, senkt die Energiekosten, erhöht den Wohnkomfort und kann durch geschickte Finanzierung sogar ohne große Mehrbelastung umgesetzt werden. Durch eine Kombination aus Mieterhöhung, Fördermitteln, steuerlichen Vorteilen und günstigen Finanzierungsoptionen kann die Investition langfristig rentabel gestaltet werden.

Ganz nebenbei stärken Sie Ihr örtliches Handwerk und unterstützen den Klimaschutz. Energetische Sanierung – Eine sinnvolle Investition mit langfristigem Nutzen.

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Professionelle Unterstützung

In jedem Fall ist es sinnvoll, professionelle Energieberater und Dienstleister wie Handwerker, Elektriker oder Installateure zu beauftragen, um die Maßnahmen durchzuführen. Dies kann nicht nur Zeit und Aufwand sparen, sondern auch dafür sorgen, dass die Arbeiten fachgerecht und zuverlässig erledigt werden und Förderungen ausgeschöpft werden können.

Dieser Blogbeitrag stellt keine individuelle Steuerberatung dar. Die dargestellten Steueraspekte dienen lediglich der allgemeinen Orientierung. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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